In vielen Fällen brauchen Sie gar keine Zuzahlung zu leisten. Zum Beispiel,
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- wenn das Rezept für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgestellt ist,
- bei Blut- und Harnteststreifen,
- für Arznei- und Verbandmittel bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit einer Entbindung, wenn dies auf dem Kassenrezept vermerkt ist,
- wenn Sie von den Zuzahlungen befreit sind.