Ja. Sie erhalten unabhängig von der Kurzarbeit das reguläre Krankengeld. Die Berechnung erfolgt auf Basis des beitragspflichtigen Gehalts, das vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit und vor Beginn der Kurzarbeit erzielt wurde.
Ja. Sie erhalten unabhängig von der Kurzarbeit das reguläre Krankengeld. Die Berechnung erfolgt auf Basis des beitragspflichtigen Gehalts, das vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit und vor Beginn der Kurzarbeit erzielt wurde.