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Vom Arzt verordnete Fahrten zu einer stationären oder teilstationären Behandlung im Krankenhaus oder einer ambulanten Operation müssen Sie vorab nicht genehmigen lassen.

Fahren Sie zu einer ambulanten Behandlung, müssen Sie die Fahrkosten vorab genehmigen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung nicht erforderlich.

Weitere Details

Die Voraussetzungen sind:

  • Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BI", "aG" oder "H", oder
  • Sie haben den Pflegegrad 4 oder 5, oder
  • Sie haben den Pflegegrad 3 und sind ärztlich bestätigt dauerhaft in Ihrer Mobilität eingeschränkt.

Bei onkologischen Chemo-, Strahlen- oder Dialysebehandlungen ist eine Genehmigung erforderlich. Es sei denn, Sie erfüllen eine der oben genannten Voraussetzungen.

Transporte zu ambulanten Behandlungen mit einem Krankentransportwagen müssen grundsätzlich genehmigt werden.

Für die Genehmigung senden Sie bitte die Verordnung im Original an unsere zentrale Großkundenanschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):  

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg