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Ihr Arzt entscheidet, ob die Fahrt mit dem Taxi notwendig ist. Falls ja, kann er Ihnen die sogenannte "Verordnung einer Krankenbeförderung" ausstellen. Diese geben Sie einfach bei Ihrem Taxifahrer ab.

Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.