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Ja, Sie können einen Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen stellen. Sie brauchen im Kalenderjahr nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten.

Weitere Details

Diese beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte. Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, beträgt die Grenze ein Prozent.

Wenn Sie mehr wissen möchten:

Häufige Fragen zur Befreiung von Zuzahlungen öffnen