Folgende Therapeuten und Therapeutinnen bieten eine professionelle und qualifizierte Versorgung und dürfen mit der TK abrechnen:Psychotherapeutisch tätige Ärzte und ÄrztinnenPsychologische Psychotherapeuten und PsychotherapeutinnenKinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten und -therapeutinnenHeilpraktiker:innen sind nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Eine heilpraktische Ausbildung und die Zulassung nach dem Heilpraktiker-Gesetz (HeilprG) können wir für eine Kostenübernahme nicht anerkennen.In diesen Fällen zahlt die TK nichtWenn die Psychotherapie allein der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung dient, ist sie keine Leistung der Krankenversicherung, das heißt, die TK kann keine Kosten übernehmen.