Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen dafür sorgen, dass Intensivpflege-Bedürftige noch besser in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden. Gut zu wissen: Ihr Pflegedienst versorgt Sie wie gewohnt weiter. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten, damit die außerklinische Intensivpflege auch weiterhin reibungslos läuft.
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Verordnung nur über besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte
Sie erhalten die Verordnung für außerklinische Intensivpflege künftig nur noch von Ärztinnen und Ärzten, die auf Ihre Erkrankung spezialisiert sind.
Werden Sie über Mund oder Kehlkopf beatmet, stellen Ihnen folgende Ärztinnen und Ärzte die Verordnung aus:
- Fachärztinnen und Fachärzte
- für Innere Medizin und Pneumologie
- für Neurologie
- für Kinder- und Jugendmedizin
- für Anästhesiologie
- mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
- Hausärztinnen und Hausärzte können Verordnungen nur ausstellen, wenn sie entsprechende Fachkenntnisse haben und eine entsprechende Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung haben.
So finden Sie geeignete Ärztinnen und Ärzte
Am besten fragen Sie bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt nach, ob er oder sie Ihnen künftig die Verordnungen ausstellen darf.
Geeignete Ärztinnen oder Ärzte finden Sie im Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit. Wählen Sie bei "Besondere Leistungen" einfach den Punkt "Außerklinische Intensivpflege: Verordnung" aus.
Oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir unterstützen Sie gern: Tel. 040 - 460 66 16 200 montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr.
Verordnung für 6 Monate mit Behandlungsplan bei uns einreichen
Für die Verordnungen verwendet die ärztliche Praxis künftig ein neues Formular. Spätestens ab dem 31. Oktober 2023 können wir nur noch Verordnungen auf diesem neuen Vordruck annehmen. Am besten kümmern Sie sich um eine Verordnung nach dem neuen Verfahren, sobald Ihr aktuelles Rezept ausläuft.
Nach Ablauf von 6 Monaten benötigen wir regelmäßig eine neue Verordnung von Ihnen.
Zusätzlich stellt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt zukünftig einen Behandlungsplan aus. Diesen reichen Sie bitte immer zusammen mit der Verordnung bei uns ein:
Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg
(eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich)
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Ihnen wurde häusliche Intensivpflege verordnet. So geht es weiter.
Der medizinische Dienst besucht Sie einmal im Jahr zu Hause
Um zu beurteilen, ob Sie die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege benötigen, beauftragen wir einmal im Jahr den Medizinischen Dienst. Er wird Sie zukünftig dort besuchen, wo Sie versorgt werden möchten. Die Gutachterin oder der Gutachter meldet sich bei Ihnen, um einen Besuchstermin zu vereinbaren. Nach dem Besuch teilt sie oder er uns das Ergebnis mit und wir informieren Sie.
Ärztlicher Behandlungs-Check
Wenn Sie beatmet werden, besucht Sie zukünftig ein besonders qualifizierter Arzt oder eine Ärztin an dem Ort, wo Sie versorgt werden. Er oder sie bespricht mit Ihnen, ob beispielsweise zusätzliche Therapien oder pflegerische Maßnahmen sinnvoll sind. Oder ob die Beatmung zeitweise oder vollständig ausgesetzt werden kann, falls Ihr Gesundheitszustand dies zulässt.
Allerdings ist es meist nicht dieselbe Person, die die Verordnung ausstellt. Geeignete Ärztinnen oder Ärzte finden Sie im Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit. Wählen Sie bei "Besondere Leistungen" einfach den Punkt "Außerklinische Intensivpflege: Potentialerhebung" aus.
Oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir unterstützen Sie gern: Tel. 040 - 460 66 16 200 montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr. Den Termin vereinbaren Sie selbst nach Ihren Wünschen.