You can also use our website in English -

change to English version

Schicken Sie uns die Erst- oder Folgeverordnung bitte rechtzeitig vor Beginn der geplanten Versorgung im Original an folgende Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): Techniker Krankenkasse, 20902 Hamburg.

Weitere Details

Bitte achten Sie darauf, dass die Verordnung vorab von Ihrem gewünschten Dienstleister (zum Beispiel Pflegedienst) ausgefüllt wird. Sie kann auch von Ihrem Pflegedienst direkt an uns geschickt werden. Nachdem wir die Verordnung geprüft haben, senden wir Ihnen eine Entscheidung zu. Der Pflegedienst wird von uns ebenfalls über die Entscheidung informiert.

Mit Beginn der Versorgung und dann regelmäßig einmal im Jahr beauftragen wir den Medizinischen Dienst (MD) zu prüfen, ob die häusliche Intensivpflege bei Ihnen zu Hause qualifiziert durchgeführt wird. Eine Gutachterin oder ein Gutachter des MD nimmt dazu mit Ihnen Kontakt auf, um einen Besuchstermin zu vereinbaren. 
 
Bis zur Entscheidung des Gutachters oder der Gutachterin übernehmen wir die Kosten für die verordneten Leistungen der außerklinischen Intensivpflege. 

Geeignete Pflegedienste finden

Pflegedienste, die auch die außerklinische Intensivpflege übernehmen können, finden Sie beispielsweise im Pflegelotsen, einem unabhängigen Informationsportal des Verbands der Ersatzkassen (vdek):

Pflegedienst-/Pflege-Einrichtungs-Suche auf pflegelotse.de