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Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung zur außerklinischen Intensivpflege. Die Höhe ist davon abhängig, wo Sie versorgt werden.

Weitere Details

Wenn Sie Zuhause oder an einem ähnlichen Ort gepflegt werden, zahlen Sie 10 Euro pro Verordnung sowie 10 Prozent der tatsächlichen Kosten. Dies gilt pro Kalenderjahr maximal für die ersten 28 Tage. Danach müssen Sie keine Zuzahlung mehr leisten.

Im Pflegeheim und in ambulanten Wohneinrichtungen zahlen Sie 10 Euro je Tag für maximal die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. 

Wenn Sie zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft betreut werden, zahlen Sie außerdem die Kosten für Unterbringung und Verpflegung selbst.

Wird die außerklinische Intensivpflege in einem Pflegeheim durchgeführt, übernehmen wir Ihren Eigenanteil an den Pflegeheim-Kosten . Für Sie bleibt lediglich die Zuzahlung für die Intensivpflege.

Höchstgrenzen für die Zuzahlungen

Im Kalenderjahr brauchen Sie nur Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Grenze zu leisten. Diese beträgt 2 Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte. Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, beträgt die Grenze 1 Prozent. Wenn Sie mehr an Zuzahlungen geleistet haben, können Sie von weiteren Zahlungen befreien und sich den Teil erstatten lassen, der über Ihre Zuzahlungsgrenze hinausgeht.

Informieren Sie sich auf folgenden Seiten ausführlich über die Zuzahlungen und wie Sie sich davon befreien lassen können:

Befreiung von Zuzahlungen