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Für Ehegatten oder Lebensgefährten, die im Doppelbett schlafen oder für Geschwister, die im Etagenbett schlafen, werden die Kosten für die notwendige Ausstattung des Doppelbettes oder des Etagenbettes übernommen. Ihr Arzt muss auf der ärztlichen Verordnung (Rezept) bescheinigen, dass die Doppelversorgung notwendig ist.

Weitere Details

Darüber hinaus können keine Kosten übernommen werden, zum Beispiel für Ihren Zweitwohnsitz oder bei Trennungskindern.