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Alle Versicherten ab dem 18. Geburtstag müssen zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf bis maximal zehn Euro zu zahlen. Die Zuzahlung ergibt sich aus dem Betrag, den die TK tatsächlich übernimmt.

Weitere Details

Im Kalenderjahr brauchen Sie nur Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Grenze zu leisten. Diese beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte. Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, beträgt die Grenze ein Prozent.

Informieren Sie sich ausführlich über Zuzahlungen und wie Sie sich davon befreien lassen können, unter folgendem Link:

Gesetzliche Zuzahlung zu Hilfsmitteln