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Ja, wir können die Kosten übernehmen, wenn Ihnen Ihr Arzt einen Badewannenlifter verordnet und Sie diesen von einem Vertragslieferanten der TK beziehen. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung. 

Weitere Details

Die Badewannenlifter unserer Lieferanten sind qualitativ hochwertig und praktisch im Gebrauch. Sie verfügen über eine verstellbare Rückenlehne und ein waschbares Bezugsset für die Sitz-und Rückenlehne. Eine Drehhilfe oder eine Dreh- und Übersetzhilfe erhalten Sie, wenn Ihr Arzt Ihnen diese verordnet.