Wenn Ihre Fehlsichtigkeit auf einem Auge
- mehr als sechs Dioptrien
- oder eine Hornhautverkrümmung mehr als vier Dioptrien beträgt
- oder Sie schwer sehbeeinträchtigt sind, d. h. Sie haben trotz Brille oder Kontaktlinsen eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent auf dem besseren Auge.
Weitere Details
Für die Kostenübernahme:
- Gehen Sie zum Arzt und lassen sich eine augenärztliche Verordnung ausstellen.
- Mit der Verordnung gehen Sie zum Augenoptiker. Dieser wird den Anteil, den wir übernehmen, direkt mit uns abrechnen.
- Sie erhalten eine Rechnung über den Restbetrag für die Brillengläser, das Brillengestell und die gesetzliche Zuzahlung.
Infos zur Kostenübernahme für Kinderbrillen erhalten Sie hier .
Noch zwei Hinweise für Sie:
Verschlechtert sich Ihre Sehleistung um mindestens 0,5 Dioptrien, haben Sie einen erneuten Anspruch.
Um sicherzustellen, dass keine weiteren Augenerkrankungen vorliegen, ist der Besuch eines Augenarztes notwendig.