Wenn Ihre Fehlsichtigkeit auf einem Auge mehr als sechs Dioptrien oder eine Hornhautverkrümmung mehr als vier Dioptrien beträgt oder Sie schwer sehbeeinträchtigt sind, d. h. Sie haben trotz Brille oder Kontaktlinsen eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent auf dem besseren Auge.
Weitere Details
Für die Kostenübernahme:
- Gehen Sie zum Arzt und lassen sich eine augenärztliche Verordnung ausstellen.
- Mit der Verordnung gehen Sie zum Augenoptiker. Dieser wird den Anteil, den wir übernehmen, direkt mit uns abrechnen.
- Sie erhalten eine Rechnung über den Restbetrag für die Brillengläser, das Brillengestell und die gesetzliche Zuzahlung.
Infos zur Kostenübernahme für Kinderbrillen erhalten Sie hier .
Noch zwei Hinweise für Sie:
Verschlechtert sich Ihre Sehleistung um mindestens 0,5 Dioptrien, haben Sie einen erneuten Anspruch.
Um sicherzustellen, dass keine weiteren Augenerkrankungen vorliegen, ist der Besuch eines Augenarztes notwendig.