Versicherte unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlungen leisten. Alle anderen zahlen zehn Prozent des Betrages, den die TK für das Hörgerät bezahlt, allerdings mindestens fünf und höchstens zehn Euro.
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Im Kalenderjahr brauchen Sie nur Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Grenze zu leisten. Diese beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte. Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, beträgt die Grenze ein Prozent.
Informieren Sie sich ausführlich über Zuzahlungen und wie Sie sich davon befreien lassen können: