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Sie erhalten einen Rollator, wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin diesen verordnet und Sie die Gehhilfe über einen Vertragslieferanten der TK beziehen. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt zehn Prozent des Abgabepreises - mindestens fünf, höchstens zehn Euro.