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Alle Extras, die hauptsächlich der Bequemlichkeit und dem Komfort dienen, gelten als Mehrkosten. Diese zahlen Sie selbst.

Weitere Details

Mit unseren vertraglichen Vereinbarungen sorgen wir dafür, dass Sie mit allen medizinisch notwendigen Hilfsmitteln versorgt werden, ohne dass Sie dafür tief in die Tasche greifen müssen. Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel.

Sie entscheiden, ob Sie mehr wollen

Möchten Sie besondere Ausstattungsmerkmale haben, die nicht medizinisch notwendig sind, müssen Sie die Mehrkosten hierfür selber tragen, auch eventuelle Folgekosten zum Beispiel für Reparaturen.


Beispiele für Mehrkosten sind 

  • besonders kleine Hörgeräte, 
  • Bandagen in Sonderfarben oder
  • Einkaufsnetze oder Trinkflaschenhalterungen beim Rollator.

Entscheiden Sie sich für eine besondere Ausstattung, wird Sie der Lieferant über die Höhe der zusätzlichen Kosten informieren und Ihnen hierzu eine schriftliche Erklärung geben, die Sie unterschreiben müssen.