Hierzu gehören zum Beispiel Materialien bei Inkontinenz. Die Zuzahlung beträgt in diesem Fall zehn Prozent je Packung. Sie ist allerdings auf höchstens zehn Euro für den Monatsbedarf begrenzt.
Hierzu gehören zum Beispiel Materialien bei Inkontinenz. Die Zuzahlung beträgt in diesem Fall zehn Prozent je Packung. Sie ist allerdings auf höchstens zehn Euro für den Monatsbedarf begrenzt.