Es gibt kein festes Datum, an dem wir für unsere Versicherten das Krankengeld auszahlen. Die Zahlung wird immer individuell an Ihre Situation angepasst.
Weitere Details
Wir zahlen Ihnen Ihr Krankengeld möglichst direkt nach Eingang Ihrer Krankmeldung und immer bis zu dem Datum, an dem die aktuellste Bescheinigung von Ihrem Arzt ausgestellt wurde - also immer rückwirkend. Viele Ärzte senden uns bereits die Krankmeldung elektronisch zu. Sie müssen sie uns dann nicht mehr selbst einreichen.
Beispiel:
Sie sind bereits durch eine vorherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krank geschrieben und haben nun Anspruch auf Krankengeld ab dem 12. Dezember 2021. Ihr Arzt schreibt Sie am 3. Januar 2022 erneut krank, diesmal bis zum 15. Januar 2022. Sie reichen die Bescheinigung danach bei uns ein, wenn Ihr Arzt diese nicht bereits elektronisch an uns gesandt hat. Die TK zahlt Ihnen dann vom 12. Dezember 2021 bis 3. Januar 2022 Krankengeld.
Da es sich bei dem AU-Ende auf Ihrer Bescheinigung immer nur um ein voraussichtliches Datum handelt, können wir nur bis zum Tag der Ausstellung zahlen. Sollten Sie tatsächlich einmal vorzeitig wieder arbeitsfähig sein, ersparen wir Ihnen dadurch aufwendige Rückzahlungen.
Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, informieren Sie uns einfach online über " Meine TK " oder telefonisch unter 040 - 460 66 14 00 darüber und Sie erhalten Ihr restliches Krankengeld.