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Solange Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht, erhalten Sie bis zum Beginn der Kurzarbeit das reguläre Gehalt. Mit Beginn der Kurzarbeit verringert sich die Lohnfortzahlung entsprechend der verkürzten Arbeitszeit.

Weitere Details

Zusätzlich wird in diesem Fall vom Arbeitgeber noch Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes gezahlt.