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Die Entgeltdaten zur Berechnung von Übergangsgeld fordert der Rentenversicherungsträger bei der Krankenkasse über ein Datenaustauschverfahren an, wenn Sie direkt vor der medizinischen Reha Krankengeld bezogen haben.

Danach schickt die Krankenkasse einen Datensatz mit den notwendigen Informationen an den Rentenversicherungsträger.

Es ist deshalb nicht mehr notwendig, dass Sie uns das Formular G0518 einreichen.