78 Wochen sind die Höchstbezugsdauer von Krankengeld.  Darauf werden folgende Zeiten angerechnet:

Weitere Details

Zeiten, 

  • in denen Sie wegen derselben oder einer weiteren hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen, oder
  • in denen Ihr Krankengeld ruht, zum Beispiel, weil Sie noch Fortzahlungen von Ihrer Agentur für Arbeit bekommen oder weil Sie während einer Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger erhalten.