78 Wochen sind die Höchstbezugsdauer von Krankengeld. Darauf werden folgende Zeiten angerechnet:
Weitere Details
Zeiten,
- in denen Sie wegen derselben oder einer weiteren hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen, oder
- in denen Ihr Krankengeld ruht, zum Beispiel, weil Sie noch Fortzahlungen von Ihrer Agentur für Arbeit bekommen oder weil Sie während einer Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger erhalten.