Ihr Arzt bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wichtig: Damit wir Ihren Anspruch auf Krankengeld prüfen können, sendet Ihr Arzt die Bescheinigung für die Krankenkasse umgehend elektronisch an die TK. Sollte dieses nicht erfolgen, senden Sie den Nachweis bitte umgehend an die TK. Entweder online über "Meine TK" oder per Post an: Techniker Krankenkasse, 20908 Hamburg.
Weitere Details
Sobald wir - durch Ihre Krankmeldung - wissen, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als die Zeit der Fortzahlung von Arbeitslosengeld andauert, senden wir Ihnen automatisch einen Fragebogen zum Krankengeld. Oder Sie übermitteln uns Ihre Angaben einfach online.
Zahlung: Rückwirkend und je Kalendertag
Krankengeld wird immer rückwirkend gezahlt. Die TK zahlt es Ihnen für die Zeit ab dem Ende der Fortzahlung Ihrer Agentur für Arbeit bis zu dem Datum, an dem die aktuellste Bescheinigung von Ihrem Arzt ausgestellt wurde.
Wir zahlen das Krankengeld für Kalendertage aus. Wenn Sie Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat erhalten, wird dieser mit 30 Tagen berücksichtigt.