Während der Corona-Pandemie gelten Ausnahmeregelungen, die Sie unter folgendem Link nachlesen können.

Weitere Details

Grundsätzliche Regelung
(aktuell durch Corona ausgesetzt)

Für jedes Kind, das gesetzlich versichert ist, können Sie pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten. Sowohl die Mutter als auch der Vater haben einen Anspruch darauf, wenn beide berufstätig sind. Pro Kind können Sie zusammen bis zu 20 Arbeitstage erhalten.

Sind Sie alleinerziehend? Dann haben Sie einen Anspruch auf bis zu 20 Arbeitstage pro Kind.

Haben Sie drei oder mehr Kinder, können Sie und der andere Elternteil jeweils bis zu 25 Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld erhalten. Insgesamt sind damit bis zu 50 Arbeitstage pro Familie abgesichert.

Sie erreichen unsere Fachleute zum Thema Kinderkrankengeld montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 46 06 61 45 10.