Das ist der Fall, wenn Sie eine Teilrente oder Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit erhalten.

Weitere Details

Bei anderen Rentenarten wie

  • Renten aus öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtungen, zum Beispiel von Zusatzversorgungskassen,
  • Renten von Versorgungseinrichtungen einer Berufsgruppe - zum Beispiel für Architekten oder Ärzte - oder
  • vergleichbare Leistungen von ausländischen Rentenversicherungsträgern und staatlichen Stellen

wird zunächst individuell geprüft, ob diese Rente vergleichbar ist mit einer Teilrente wegen Alters oder einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Ist das der Fall, wird bei Bezug von Krankengeld eine Anrechnung geprüft.