Wie berechnet sich mein tägliches Arbeitseinkommen als Künstler/Publizist für die Krankengeldzahlung?
Wir teilen Ihr beitragspflichtiges Arbeitseinkommen durch 360 Tage. Abgezogen werden Tage von Mutterschafts- und Krankengeld und Tage, an denen Sie nicht pflichtversichert in der Künstlersozialversicherung waren.