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Wenn Sie pflegebedürftig sind, unterstützen wir Sie mit den Leistungen der Pflegeversicherung. Was Pflegebedürftigkeit bedeutet, ist genau festgelegt.

Weitere Details

Als pflegebedürftig gilt, wer gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen nicht mehr selbstständig alleine bewältigen kann. Die körperlichen, kognitiven oder psychischen Einschränkungen müssen dauerhaft vorliegen, mindestens aber für voraussichtlich sechs Monate. Brauchen Sie nur für kurze Zeit Hilfe, beispielsweise aufgrund eines Unfalls, gelten Sie nicht als pflegebedürftig. 

Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegraden abgebildet. Um herauszufinden, welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt, besucht Sie ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD), früher MDK, zu Hause. 

Sie benötigen nur kurzfristig oder weniger als sechs Monate Hilfe? Dann könnte die häusliche Krankenpflege für Sie eine gute Lösung sein. 

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Pflegeleistungen erhalten Sie ab dem Tag der Antragstellung

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, bewilligen wir die Leistungen grundsätzlich ab dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben - also unter Umständen auch rückwirkend. Je nach Pflegegrad und der Art, wie Sie die Pflege organisieren, ergeben sich die konkreten Leistungen, die Sie erhalten.

Bearbeitungszeiten, die die TK-Pflegeversicherung und der Medizinische Dienst für den Antrag benötigen, gehen dadurch nicht zu Ihren Lasten.

Die  Höherstufung Ihres Pflegegrades können Sie beantragen, wenn sich Ihr Zustand seit der letzten Begutachtung erheblich verschlechtert hat.