Der allgemeine Beitragssatz liegt ab dem 1.1.2023 bei 3,05 Prozent. Eine Besonderheit der Pflegeversicherung ist der Beitragszuschlag von 0,35 Prozentpunkten für Kinderlose ab 23 Jahren auf 3,40 Prozent.
Weitere Details
Beispiele
Einige Beispiele zeigen Ihnen, wie hoch der Gesamtbeitrag bei einem bestimmten beitragspflichtigen Einkommen wäre. Bei Arbeitnehmern übernimmt übrigens in der Regel der Arbeitgeber einen Teil dieses Beitrags, bei Rentnern der Rentenversicherungsträger.
Ihr Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung (in Euro)
Ihr beitragspflichtiges Einkommen (in Euro) | Beitragssatz 3,05 Prozent | Beitragssatz 3,40 Prozent |
---|---|---|
800,00 | 24,40 | 27,20 |
1.000,00 | 30,50 | 34,00 |
2.000,00 | 61,00 | 68,00 |
3.000,00 | 91,50 | 102,00 |
4.000,00 | 122,00 | 136,00 |
4.987,50* | 152,12 | 169,58 |
5.000,00 | 152,12 | 169,58 |
* Dieser Betrag entspricht der Beitragsbemessungsgrenze. Ab dieser Grenze steigt der Beitrag nicht mehr.
Halber Beitragssatz für Beihilfeberechtigte
Beamte und andere Personen, die Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben, zahlen nur den halben Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Mehr erfahren Sie unter:
Wie hoch ist mein Beitrag zur Pflegeversicherung als Beihilfeberechtigter?