Beamte und andere Personen, die Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben, zahlen nur den halben Beitragssatz zur Pflegeversicherung.
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Wer als Beamter in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist, hat oft Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften.
Versicherte, die zu dieser Gruppe gehören, zahlen nur den halben Pflegeversicherungsbeitrag, also 1,525 Prozent (Wert für das Jahr 2023). Der Zuschlag für Kinderlose fällt voll an. Einen Zuschuss des Dienstherrn gibt es - im Gegensatz zu anderen Beschäftigten - nicht.
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Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden allerdings auch nur zur Hälfte gezahlt. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon.