Für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) fallen für Sie kein Eigenanteil und keine Zuzahlung an. Die TK trägt die Kosten der Versorgung.
Für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) fallen für Sie kein Eigenanteil und keine Zuzahlung an. Die TK trägt die Kosten der Versorgung.