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Die vollständige Zahlung kann ab dem Tag wieder aufgenommen werden, an dem der Beratungseinsatz durchgeführt wurde. Wir veranlassen die Zahlung, sobald uns der Nachweis über den Beratungseinsatz vorliegt. 

Wenn Sie eine Kopie des Nachweises haben, können Sie uns diesen auch selbst einreichen.

Weitere Details

Haben Sie den Beratungseinsatz fristgerecht erbracht, wir haben nur den Nachweis noch nicht erhalten? Dann haben Sie einen durchgängigen Anspruch auf Pflegegeld. Wir erstatten Ihnen das gekürzte Pflegegeld, sobald uns der Nachweis vorliegt.