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Sie erhalten Ersatzpflege, wenn Ihre Pflegeperson Sie wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht versorgen kann.

Voraussetzung ist, dass Sie mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sind und Ihre Pflegeperson Sie bereits mindestens sechs Monate lang zu Hause gepflegt hat.