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Die Ersatzpflege kann durch jede Privatperson wie zum Beispiel Nachbarn, Angehörige, Freunde oder Bekannte durchgeführt werden. Eine besondere Qualifikation ist nicht notwendig. Es ist auch möglich, einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung für die Ersatzpflege zu nutzen. 

Weitere Details

Besondere Regeln für nahe Angehörige

Übernehmen Angehörige bis zum zweiten Grad (zum Beispiel Ihr Sohn oder Ihre Schwägerin) oder andere mit Ihnen zusammen im Haushalt lebende Personen die Ersatzpflege, können wir hierfür maximal das 1,5-fache Ihres monatlichen Pflegegeldes zahlen. Weisen Sie uns höhere Kosten Ihrer Ersatzpflegeperson aufgrund von Verdienstausfall oder Fahrtkosten nach, können wir diese bis zu einem Betrag von 1.612 Euro erstatten.