Wenn die Pflege durch Ihre private Pflegeperson nur zum Teil möglich ist, können Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst oder einen Betreuungsdienst in Anspruch nehmen. Sie bekommen dann die Pflegesachleistung durch den Anbieter sowie ein anteiliges Pflegegeld.

Weitere Details

Die Höhe des Pflegegeldes ist davon abhängig, in welchem Umfang Pflegesachleistungen erbracht wurden.

Können Sie im Vorfeld Ihren Bedarf an Pflegesachleistungen nicht absehen, rechnen wir erst die Pflegesachleistungen ab und berechnen im Anschluss das anteilige Pflegegeld. Steht die Höhe der Pflegesachleistung konstant fest, zahlen wir das anteilige Pflegegeld am Anfang eines Kalendermonats.