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Wieviel Geld Ihnen für die Kombinationspflege zur Verfügung steht, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. 

Kombinationspflege bedeutet, Sie werden zum Teil von einer Pflegeperson, z. B. Angehörigen oder Bekannten gepflegt und zusätzlich durch einen Pflegedienst unterstützt. 

Weitere Details

Für die Betreuung und Pflege durch den Pflegedienst, auch Pflegesachleistung genannt, gibt es einen monatlichen Höchstbetrag. 

Werden Sie zuhause von einer Pflegeperson gepflegt erhalten Sie Pflegegeld . Es dient als finanzieller Ausgleich für die geleistete Pflege. 

Für die Kombinationsleistungen errechnen sich die monatlichen Beträge von Pflegegeld und Pflegesachleistungen anhand der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.

Werden die Pflegesachleistungen beispielsweise zu 70 Prozent durch einen Pflegedienst ausgeschöpft, stehen noch 30 Prozent des monatlichen Betrages für Pflegegeld zur Verfügung.

Rechenbeispiel für den Pflegegrad 2 

Herrn Winter kann im Pflegegrad 2 ohne Kombination entweder 

  • für die Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst monatlich bis zu 761 Euro  
  • oder für die Pflege durch eine private Pflegeperson ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 332 Euro erhalten. 

Herr Winter will aber beides kombinieren. Mit dem Pflegedienst werden bestimmte Dienstleistungen wie etwa Körperpflege, An- und Ausziehen oder die Hilfe beim Essen vereinbart. Dafür berechnet der Pflegedienst im Fall von Herrn Winter 456,60 Euro pro Monat. 

Das entspricht 60 Prozent des Betrages für die Pflegesachleistungen: 

456,60 Euro : 761 Euro x 100 = 60 % des maximalen Monatsbetrags für Pflegesachleistungen

Damit können noch 40 % des monatlichen Betrags für Pflegegeld genutzt werden: 

332 Euro x 40 % = 132,80 Euro Pflegegeld

Herr Winter erhält damit pro Monat für die Kombinationspflege

•    456,60 Euro für den Pflegedienst und
•    132,80 Euro Pflegegeld.