Ihr Pflegegrad bestimmt die Höhe der Kombinationsleistung. Sie wird auf Grundlage des Höchstbetrags der Pflegesachleistung berechnet. Von diesem Höchstbetrag wird zunächst der prozentuale Anteil der tatsächlich erhaltenen Pflegesachleistung errechnet. Der Pflegegeldanspruch reduziert sich um diesen Prozentsatz.
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Beispiel für den Pflegegrad 2
Herrn Winter steht im Pflegegrad 2 ohne Kombination entweder eine monatliche Pflegesachleistung von bis zu 724 Euro oder ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 316 Euro zu.
Haben wir zum Beispiel für die Pflegesachleistung 434,40 Euro bezahlt, wird bei Kombination der beiden Leistungen das Pflegegeld so berechnet:
434,40 Euro von 724 Euro = 60 Prozent.
Also reduziert sich Herrn Winters Anspruch auf das anteilige Pflegegeld auf 40 Prozent (100 Prozent - 60 Prozent) der möglichen 316 Euro.
Folglich zahlen wir noch 126,40 Euro Pflegegeld.
Beispiel 2022
Es liegt Pflegegrad 2 vor, der Pflegedienst rechnet 434,40 Euro im Monat ab.
434,40 EUR von 724,00 EUR (Betrag Pflegesachleistungen Pflegegrad 2) entspricht 60 % der Pflegesachleistungen, es bleiben somit noch 40 % Pflegegeld übrig
316,00 EUR (Betrag Pflegegeld Pflegegrad 2) * 40 % = 126,40 EUR anteiliges Pflegegeld