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Als IGeL gelten die ärztlichen Leistungen, die per Gesetz nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind und die Sie daher in der Praxis selber zahlen müssen. Sie werden Ihnen bei Ihrer Ärztin oder beim Arzt zum Beispiel über Prospekte, Fernsehen oder im persönlichen Gespräch zusätzlich zu den Vertragsleistungen angeboten.

Weitere Details

Äußern Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt gegenüber den Wunsch nach einer speziellen IGeL, lassen Sie sich im persönlichen Gespräch über den Nutzen beraten. Es gibt durchaus auch IGeL, über deren diagnostischen und therapeutischen Nutzen Zweifel bestehen und die mit Risiken verbunden sein können.

Es gibt kein unabhängiges Gremium, das die Qualität und Angemessenheit von IGeL kontrolliert und wissenschaftlich absichert. Denken Sie bitte immer daran, dass das bestehende Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung alle medizinisch notwendigen Behandlungen abdeckt, einschließlich der erforderlichen Diagnostik.

Beispiele für IGeL sind Vorsorgeuntersuchungen wie die zur Früherkennung des grünen Stars (Glaukom), des Prostatakrebses (PSA-Screening) sowie die Professionelle Zahnreinigung.

Theoretisch kann eine Ärztin oder ein Arzt Ihnen so gut wie jede ärztliche Leistung als IGeL anbieten, wenn sie oder er die Leistungen nicht über die TK-Gesundheitskarte abrechnen darf - etwa weil seine Qualifikation oder die Praxisausstattung nicht den Anforderungen der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses genügt.

Das können Sie tun, wenn Ihnen eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten wird

  • Jede Leistung, die Ihnen zusätzlich zur Vertragsbehandlung als Privatleistung angeboten wird, sollten Sie sich genau erklären lassen.
  • Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt,
    1. welchen Nutzen die Methode für Sie hat,
    2. wie gut die Methode geprüft ist,
    3. welche Risiken mit der Methode verbunden sind,
    4. welche Folgen sich für Sie aus einem "positiven" oder "negativen" Untersuchungsergebnis ergeben,
    5. welche Kosten entstehen,
    6. warum die Leistung keine Kassenleistung ist.
  • Erbitten Sie sich Bedenkzeit und informieren Sie sich zunächst selbst.
  • Bitten Sie um ein schriftliches Angebot beziehungsweise einen Kostenvoranschlag, der den genauen Rahmen der IGeL und die damit verbundenen Kosten enthält.
  • Treffen Sie auf keinen Fall vorschnell eine Entscheidung. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. IGeL-Leistungen sind niemals dringend!
  • Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht über Sinn und Zweck der Unterschrift informiert sind.
  • Lassen Sie sich vor Inanspruchnahme einer Zusatzleistung von der TK beraten.

Ausführliche, wissenschaftlich fundierte Aussagen zu möglichen Nutzen und Schaden von verschiedenen IGeL stehen Ihnen im IGeL-Monitor zur Verfügung.