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Ja, falls der Auslandsaufenthalt verpflichtend ist.

Legen Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Kopie der Studien- oder Prüfungsordnung vor, aus der die Verpflichtung für den Auslandsaufenthalt hervorgeht, dann werden die Kosten direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.