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Ja, wir übernehmen die Kosten für medizinische Fußpflege. Voraussetzung ist, dass die medizinische Fußpflege aufgrund krankhafter Veränderungen am Fuß infolge von Diabetes mellitus (Diabetisches Fußsyndrom ohne Hautdefekt), Neuropathien oder eines Querschnittsyndroms erforderlich wird.

Weitere Details

Zu den krankhaften Veränderungen zählen:

  • Makro- und Mikroangiopathie (Gefäßerkrankungen)
  • Neuropathie (Erkrankung der peripheren Nerven)
  • Angioneuropathie (Durchblutungsstörungen)

Bei anderen Erkrankungen dürfen wir keine Kosten übernehmen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin entscheidet, ob bei Ihnen diese Voraussetzungen vorliegen und die medizinische Fußpflege medizinisch notwendig ist. Er oder sie kann diese dann auf einem Kassenrezept verordnen. Eine Genehmigung durch uns ist nicht erforderlich.

Ab 18 Jahren zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Behandlungskosten zuzüglich zehn Euro je Rezept an den Anbieter.

Die medizinische Fußpflege wird von zugelassenen Podologen und Podologinnen durchgeführt.

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