Ja. Lassen Sie sich einfach von der ärztlichen Praxis, von der Sie die Verordnung bekommen haben, eine neue Verordnung über die verbleibenden Behandlungseinheiten ausstellen. Diese legen Sie bei der neuen Therapie-Praxis vor.
Ja. Lassen Sie sich einfach von der ärztlichen Praxis, von der Sie die Verordnung bekommen haben, eine neue Verordnung über die verbleibenden Behandlungseinheiten ausstellen. Diese legen Sie bei der neuen Therapie-Praxis vor.