Während der ambulanten Kur gelten Sie als arbeitsfähig, sind also nicht vom Arzt krankgeschrieben. Deshalb müssen Sie in dieser Zeit in der Regel Urlaub nehmen.
Während der ambulanten Kur gelten Sie als arbeitsfähig, sind also nicht vom Arzt krankgeschrieben. Deshalb müssen Sie in dieser Zeit in der Regel Urlaub nehmen.