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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Unter­schied: Reha und Vorsorge-Kuren Kuren zur Vorsorge Wie beantrage ich eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur?
Wie beantrage ich eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur? Rufen Sie uns an unter 040 - 46 06 6 18 300. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen für die Kur erfüllen. Gern nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen.
So geht es danach weiter Antragsformular: Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur muss von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet werden. Sie oder er bespricht mit Ihnen, ob diese Form der Kur aus medizinischer Sicht die für Ihre Situation am besten geeignete Maßnahme ist. Das Antragsformular (Muster 64), erhalten Sie ausschließlich in den Arztpraxen. Bitte beachten Sie daher, dass wir Ihnen dieses Formular nicht zusenden können.Antrag einreichen: Damit wir Ihren Antrag prüfen können, senden Sie uns bitte das Antragsformular zu. Am schnellsten geht das mit der TK-App. Wählen Sie "Nachricht an die TK", Stichwort "Mutter-Kind-Kur" oder "Vater-Kind-Kur".

  Nachricht an die TK

Alternativ können Sie uns Ihren Antrag auch per Post schicken: 
Techniker Krankenkasse
20904 Hamburg
Prüfung des Antrags und Kliniksuche: Sobald wir Ihren Antrag geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen. Bei einer Bewilligung Ihrer Kur erhalten Sie eine Auswahl geeigneter Kliniken. Leider steht keine Liste mit allen Kliniken oder Kooperationspartnern zur Verfügung. Alternativ können Sie auch online nach Kliniken suchen. Bei der Auswahl ist wichtig, dass die Klinik einen gültigen Vertrag mit uns hat.Klinik auswählen: Wählen Sie die Klinik. Beachten Sie bitte, dass es zu langen Wartezeiten bis zum Kurantritt kommen kann. Es ist ratsam, vorab bei Ihrer Wunscheinrichtung anzurufen, um zu erfahren, wann freie Plätze verfügbar sind. Die Klinik teilt Ihnen den Aufnahmetermin mit.Mitteilung der Kurklinik: Dann teilen Sie uns mit, für welche Kurklinik Sie sich entschieden haben. Das Kennwort für diesen Online-Service bekommen Sie zusammen mit der Bewilligung Ihrer Kur von uns.

Kurklinik mitteilen
 
Kuraufenthalt: Der Kuraufenthalt dauert in der Regel 3 Wochen (21 Tage). Während dieser Zeit gelten Sie als arbeitsunfähig und müssen für den Kuraufenthalt keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die gesetzliche Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahren finden Sie hier
Volle Transparenz über den BearbeitungsstandSie können jederzeit den aktuellen Status Ihres Antrags in der TK-App oder auf "Meine TK" einsehen. Die Informationen zum Bearbeitungsstand finden Sie im Bereich "Meine Vorgänge".
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