Sie sind berufstätig sind und wollen durch die ambulante oder stationäre Reha Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten? Dann bietet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger die Maßnahme an. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie auch bei uns.
Weitere Details
Außerdem braucht die Rentenversicherung die Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeitszeiten und Diagnosen der letzten drei Jahre. Dafür stellt die TK den sogenannten AUD-Beleg (G120) aus. Rufen Sie uns dafür einfach unter 040 - 460 66 18 00 an. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.
Falls die Maßnahme nicht dem Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit dient, aber medizinisch notwendig ist, dann ist die Krankenkasse - also wir - für die Kostenübernahme zuständig. Wenden Sie sich diesem Fall an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, er oder sie hat die entsprechenden Anträge für Sie.
Übrigens ist auch im Fall einer stationären Mutter-Kind-Reha der Rentenversicherungsträger zuständig.
Rehabilitation nach einem stationären Krankenhausaufenthalt
Für eine sogenannte Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung (AHB) hält der Sozialdienst des Krankenhauses den entsprechenden Antrag vor. Er füllt diesen gemeinsam mit Ihnen aus. Bei Fragen rufen Sie uns einfach unter 040 - 460 66 18 100 an. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.