Wenn sich die Sache für Sie geklärt hat und Sie daraufhin Ihren Widerspruch zurückziehen möchten, teilen Sie uns dies bitte umgehend schriftlich mit. Melden Sie sich dazu gerne vorab telefonisch bei uns.

Weitere Details

Dafür wenden Sie sich bitte an das TK-Team, das die Entscheidung getroffen hat, der Sie widersprechen wollten. Die Kontaktdaten finden Sie in den Schreiben, die Sie von uns erhalten haben.

Wir benötigen ein formloses Dokument mit Datum und handschriftlicher Unterschrift, auf dem Sie uns mitteilen, dass Sie Ihren Widerspruch zurückziehen möchten. Sollten Sie mehrere Widerspruchsverfahren gegen uns führen, nennen Sie uns bitte die konkrete Entscheidung, der Sie widersprochen hatten.

Wichtig: Sollten Sie auf Nachfragen von uns nicht reagieren - zum Beispiel wenn Dokumente fehlen, die wir zur Beurteilung ihres Anliegens benötigen - ist damit das Verfahren nicht beendet, sondern wird dennoch dem Widerspruchs-Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Einzig eine schriftliche Rücknahme Ihres Widerspruchs kann das Verfahren von Ihrer Seite aus beenden.

Bitte beachten Sie, dass im Fall einer Rücknahme ein Klageverfahren vor einem Sozialgericht in dieser Sache nicht mehr möglich ist.