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Es werden alle gesetzlichen Zuzahlungen angerechnet, sofern eine gesetzliche Krankenkasse die betreffende Leistung gezahlt hat. Um schnell herauszufinden, ob eine Zuzahlungsbefreiung für Sie sinnvoll ist, nutzen Sie gern unseren Zuzahlungsrechner.

Weitere Details

Zur Anrechnung für eine Zuzahlungsbefreiung gehören die gesetzlichen Zuzahlungen für ausschließlich diese Leistungsarten:

Die Zuzahlung wird Ihnen kostenlos quittiert - der Beleg muss immer folgende Daten beinhalten:

  • Vor- und Nachname der Person
  • Art der Leistung, zum Beispiel Zuzahlung für Krankengymnastik
  • Zuzahlungsbetrag
  • Datum der Abgabe
  • Bezeichnung des Anbieters, zum Beispiel Stempel der Physiotherapie-Praxis oder der Apotheke

Wenn Sie eine Rechnung über die Zuzahlung einreichen, fügen Sie bitte einen Zahlungsnachweis bei, zum Beispiel eine Quittung oder eine Kopie des Bankkontoauszugs. Nicht für uns bestimmte Angaben können Sie selbstverständlich schwärzen. 

Den Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend stellen.

Nicht alle Kosten sind auch gesetzliche Zuzahlungen

Folgende Beispiele zählen nicht zu den gesetzlichen Zuzahlungen. Bitte reichen Sie uns daher keine Belege dafür ein. Vielen Dank.