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Ja, das müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Allerdings können Sie die Kosten bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. 

 

Weitere Details

Informieren Sie sich gern, was außerdem im Falle eines Unfalles aus Krankenkassensicht zu beachten ist:

TK-Informationen rund um Unfälle