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Sind Sie zu Beginn der Behandlung älter als 18, übernehmen wir die Kosten nur, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen und gleichzeitig eine kieferchirurgische Maßnahme erforderlich ist.

Weitere Details

Zu schweren Kieferanomalien gehören

  • angeborene Missbildungen des Gesichts und der Kiefer wie zum Beispiel die Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalte,
  • Fehlbisse, die durch Fehlstellung von Ober- oder Unterkiefer verursacht sind (skelettale Dysgnathien) oder
  • verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen.

Diese müssen mindestens den kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG B4, D4, K4, M4, A5 oder O5 zugeordnet sein und einer kieferchirurgischen Behandlung bedürfen. Ob eine derartige Beeinträchtigung vorliegt, besprechen Sie bitte mit Ihrem Kieferorthopäden oder Ihrer Orthopädin. 

Sind die medizinischen Voraussetzungen gegeben, schickt uns Ihre Kieferorthopädin oder Ihr Kieferorthopäde einen Behandlungsplan zur weiteren Prüfung. Gegebenenfalls bitten wir Sie noch, die kieferchirurgische Beurteilung zu übermitteln, entweder als  Nachricht an die TK per Meine TK oder per Post:

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg

Wir informieren Sie umgehend, ob eine Kostenübernahme durch die TK möglich ist.