Ist der Zahnersatz mangelhaft, müssen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der ausländischen Zahnarztpraxis selbst geltend machen, meist am Sitz der Zahnärztin oder des Zahnarztes. Die TK kann Sie dabei aus rechtlichen Gründen nicht unterstützen.

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Deshalb sollten Sie bereits vor der Behandlung klären, ob die Zahnarztpraxis eine zweijährige Gewährleistung gibt und wie eventuelle Nachbehandlungen erfolgen können.