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Wer wegen Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht selber eine Zahnarztpraxis aufsuchen kann, kann einmal pro Kalenderhalbjahr zu Hause oder im Pflegeheim zahnmedizinisch betreut werden.

Weitere Details

Neben der ausführlichen Untersuchung von Zähnen und Zahnfleisch entfernt der Zahnarzt einmal im Kalenderjahr harte Zahnbeläge und berät Sie über Ihre persönliche Zahn- und Prothesenpflege. Ist ein Besuch in der Praxis erforderlich, übernehmen wir die Fahrkosten. Dafür ist allerdings eine ärztliche Verordnung nötig. Als Eigenanteil zahlen Sie zehn Prozent der Kosten je Fahrt, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Welche Voraussetzungen außerdem für die Übernahme der Fahrkosten gelten, lesen Sie unter

Wann übernimmt die TK die Fahrkosten?

Mehr zum Thema: 

Flyer "Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung"