| Unterstützung durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistungen) | Bis zu 796 Euro Euro monatlich |
| Pflegegeld bei Pflege durch eine private Pflegeperson | 347 Euro Euro monatlich |
| Kombinationsleistung | Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld. Der monatliche Betrag errechnet sich aus den prozentualen Anteilen der Pflege durch den Pflegedienst und der Betreuung durch eine private Pflegeperson. |
| Beratungseinsatz von Pflegefachkräften | Einmal pro Halbjahr verpflichtend, wenn Sie nur Pflegegeld bekommen.Einmal pro Halbjahr möglich, wenn Sie Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen erhalten. |
| Pflegeberatung | kostenlos |
| Entlastungsbetrag verwendbar für: | Bis zu 131 Euro Euro monatlich |
| Angebote zur Unterstützung im Alltag | |
| Tages- und Nachtpflege | für Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten |
| Kurzzeitpflege | für Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten |
| Tages- und Nachtpflege | Bis zu 721 Euro monatlich |
| Ersatzpflege | Seit 01.07.2025: Gemeinsames Budget für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro für 56 Tage pro Kalenderjahr Leistungen, die Sie bis zum 30. Juni 2025 bekommen haben, werden anschließend auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet. Bis 30.06.25:Bis zu 1.685 Euro für 42 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 843 Euro der nicht verbrauchten Kurzzeitpflege |
| Kurzzeitpflege | Seit 01.07.2025:Gemeinsames Budget für und Kurzzeitpflege und Ersatzpflege von bis zu 3.539 Euro für 56 Tage pro Kalenderjahr Leistungen, die Sie bis zum 30. Juni 2025 bekommen haben, werden anschließend auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet. Bis 30.06.25:Bis zu 1.854 Euro für 56 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 1.685 Euro der nicht verbrauchten Ersatzpflege |
| Vollstationäre Pflege | 805 Euro monatlich als Kosten-Pauschale für Pflege, Betreuung und medizinische BehandlungspflegeZuschuss zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen von 15 bis 75 %, abhängig von der Dauer der vollstationären Pflege |
| Vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen | 15 Prozent des Heimentgelts, bis zu 278 Euro monatlich |
| Pflege-Hilfsmittel | Verbrauchshilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich.Hausnotruf Zuschuss von maximal 25,50 Euro monatlichTechnische Pflege-Hilfsmittel: Keine Begrenzung. Für Versicherte ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten an. Sie beträgt höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. |
| Wohnumfeld-Verbesserung | Bis zu 4.180 EuroBis zu 16.720 Euro Euro bei mehreren Pflegebedürftigen pro Haushalt |
| Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften | 224 Euro Euro monatlich |
| Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen | Bis zu 2.613 Euro pro Person, bis zu 10.452 Euro für die gesamte Wohngruppe. Einmaliger Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung. |