Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Leistungen der TK-Pflegeversicherung für den Pflegegrad 2 auf einen Blick. Informieren Sie sich hier über die aktuelle Leistungshöhe.

Weitere Details

Leistungsübersicht

Leistung

Betrag

Pflegesachleistungen

Bis bis zu 724 Euro monatlich

Pflegegeld

316 Euro monatlich

Tagespflege

Bis zu 689 Euro monatlich

Vollstationäre Pflege

770 Euro monatlich

Vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

15 Prozent des Heimentgelts, bis zu 266 Euro monatlich

Wohngruppenzuschlag

214 Euro monatlich

Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen

Bis zu 2.500 Euro pro Person, bis zu 10.000 Euro für die gesamte Wohngruppe. Einmaliger Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung.

Ersatzpflege

Bis zu 1.612 Euro für 42 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 806 Euro der nicht verbrauchten Kurzzeitpflege.

Kurzzeitpflege

Bis zu 1.774 Euro für 56 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 1.612 Euro der nicht verbrauchten Ersatzpflege.

Verbrauchspflegehilfsmittel

Bis zu 40 Euro monatlich.

Technische Pflegehilfsmittel

Keine Begrenzung (Für Versicherte ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten an. Sie beträgt höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.)

Wohnumfeldverbesserung

Bis zu 4.000 Euro

Bis zu 16.000 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen pro Haushalt

Beratungseinsatz

Einmal pro Halbjahr verpflichtend für reine Pflegegeldempfänger.

Einmal pro Halbjahr möglich für Pflegesachleistungsbezieher

Pflegeberatung

kostenlos

Außerdem steht Ihnen ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser ist zweckgebunden und kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Dazu zählen Hilfen zur Haushaltsführung und pflegerische Betreuungsmaßnahmen. Darüber hinaus stehen Angebote für Tages- und Nachtpflege oder für Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Beihilfeberechtigte bekommen Leistungen aus der Pflegeversicherung nur zur Hälfte gezahlt. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon.