Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Leistungen der TK-Pflegeversicherung für den Pflegegrad 5 auf einen Blick.
Weitere Details
Leistungsübersicht
Leistung | Betrag |
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Pflegesachleistungen | Bis zu 2,095 Euro monatlich |
Pflegegeld | 901 Euro monatlich |
Tagespflege | Bis zu 1.995 Euro monatlich |
Vollstationäre Pflege | 2.005 Euro monatlich |
Entlastungsbetrag verwendbar für: | Bis zu 125 Euro monatlich |
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| für:
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Vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen | 15 Prozent des Heimentgelts, bis zu 266 Euro monatlich |
Wohngruppenzuschlag | 214 Euro monatlich |
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen | Bis zu 2.500 Euro pro Person, bis zu 10.000 Euro für die gesamte Wohngruppe. Einmaliger Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung. |
Ersatzpflege | Bis zu 1.612 Euro für 42 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 50 Prozent der nicht verbrauchten Kurzzeitpflege (806 Euro). |
Kurzzeitpflege | Bis zu 1.774 Euro für 56 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 1.612 Euro der nicht verbrauchten Ersatzpflege. |
Verbrauchspflegehilfsmittel | Bis zu 40 Euro monatlich. |
Technische Pflegehilfsmittel | Keine Begrenzung (Für Versicherte ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten an. Sie beträgt höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.) |
Wohnumfeldverbesserung | Bis zu 4.000 Euro Bis zu 16.000 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen pro Haushalt |
Beratungseinsatz | Einmal pro Quartal verpflichtend für reine Pflegegeldempfänger Einmal pro Halbjahr möglich für Pflegesachleistungsbezieher |
Pflegeberatung | kostenlos |
Beihilfeberechtigte bekommen Leistungen aus der Pflegeversicherung nur zur Hälfte gezahlt. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon.