StartseiteLeistungen und MitgliedschaftGut versichert in jeder LebenslageVersichert als freiwilliges MitgliedHäufige Fragen für freiwillig VersicherteWas bedeutet es, freiwillig versichert zu sein?
Was bedeutet es, freiwillig versichert zu sein?
In Deutschland müssen wir alle kranken- und pflegeversichert sein. Dabei können einige Personengruppen (unter bestimmten Voraussetzungen) zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse wählen. Diese Personen sind bei uns als gesetzlicher Kasse freiwillig versichert.Der Großteil der Angestellten, Studierenden und Rentner:innen können sich meist nur in einer gesetzlichen Kasse versichern. Dagegen können zum Beispiel Selbstständige oder Angestellte mit einem hohen Einkommen wählen, ob sie privat oder gesetzlich versichert sein wollen. Hohes Einkommen bedeutet, es liegt regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze . Entscheiden sich diese Personen für die gesetzliche Krankenversicherung, sind sie freiwillig versichert.Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater KrankenversicherungBeitragsfreie FamilienversicherungGesetzlich: Beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner und Kinder mit niedrigem oder ohne eigenes EinkommenPrivat: Für jedes Familienmitglied muss ein separater Vertrag geschlossen werden.BeitragshöheGesetzlich: Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Einkommen. Bei Berufsunfähigkeit und bei Renteneintritt reduzieren sich die Beiträge. Unabhängig von der Beitragshöhe stehen jedem Versicherten alle medizinisch notwendigen Leistungen zur Verfügung.Privat: Die Prämienhöhe hängt ab vom Alter, eventuellen Vorerkrankungen und vom individuell vereinbarten Leistungsumfang. Ein Leistungsausschluss ist möglich, bezahlt werden nur vertraglich vereinbarte Leistungen. Bei geringerem Einkommen reduzieren sich nicht automatisch die Beiträge. Ab 55 Jahren ist der Wechsel zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich.SelbstbehaltGesetzlich: Vollversicherung ohne Einschränkung (ausgenommen: gesetzliche Zuzahlungen)Privat: Bei den Privaten gibt es kaum noch Tarife ohne Selbstbehalt. Privat Versicherte müssen dann die Kosten für die (Erst-)Behandlung selbst tragen, bis der Selbstbehalt verbraucht ist.VorkasseGesetzlich: Gesundheitskarte vorlegen, Rezept einlösen, fertig - gesetzlich Versicherte müssen sich nicht um die Bezahlung beim Arzt, in der Apotheke oder im Krankenhaus kümmern (ausgenommen: gesetzliche Zuzahlungen).Privat: Privat Versicherte müssen den Arzt oder die Medikamente häufig erst mal selbst bezahlen und die Kosten anschließend zur Erstattung einreichen.GesundheitsprüfungGesetzlich: Keine Gesundheitsprüfung, die Beiträge richten sich nur nach der Einkommenshöhe.Privat: Nachteil für die Versicherten, wenn sie zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln oder beim Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherung. Beide Wechsel können zu erneuter Gesundheitsprüfung und damit zur Erhöhung der Prämie oder dem Ausschluss bestimmter Leistungen führen.Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Informieren Sie sich bitte im Detail auf den Homepages der jeweiligen Versicherungsunternehmen oder auf der Internetseite des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V., pkv.de.
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