In Deutschland sind alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, kranken- und pflegeversichert zu sein - freiwillig Versicherte haben allerdings die Wahl zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Weitere Details

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Beitragsfreie Familienversicherung

Gesetzlich: Beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner und Kinder mit niedrigem oder ohne eigenes Einkommen

Privat:  Für jedes Familienmitglied muss ein separater Vertrag geschlossen werden.

Beitragshöhe

Gesetzlich: Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Einkommen. Bei Berufsunfähigkeit und bei Renteneintritt reduzieren sich die Beiträge. Unabhängig von der Beitragshöhe stehen jedem Versicherten alle medizinisch notwendigen Leistungen zur Verfügung.

Privat: Die Prämienhöhe hängt ab vom Alter, eventuellen Vorerkrankungen und vom individuell vereinbarten Leistungsumfang. Ein Leistungsausschluss ist möglich, bezahlt werden nur vertraglich vereinbarte Leistungen. Bei geringerem Einkommen reduzieren sich nicht automatisch die Beiträge. Ab 55 Jahren ist der Wechsel zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich.

Selbstbehalt

Gesetzlich: Vollversicherung ohne Einschränkung (ausgenommen: gesetzliche Zuzahlungen)

Privat: Bei den Privaten gibt es kaum noch Tarife ohne Selbstbehalt. Privat Versicherte müssen dann die Kosten für die (Erst-)Behandlung selbst tragen, bis der Selbstbehalt verbraucht ist.

Vorkasse

Gesetzlich: Gesundheitskarte vorlegen, Rezept einlösen, fertig - gesetzlich Versicherte müssen sich nicht um die Bezahlung beim Arzt, in der Apotheke oder im Krankenhaus kümmern (ausgenommen: gesetzliche Zuzahlungen).

Privat: Privat Versicherte müssen den Arzt oder die Medikamente häufig erst mal selbst bezahlen und die Kosten anschließend zur Erstattung einreichen.

Gesundheitsprüfung

Gesetzlich: Keine Gesundheitsprüfung, die Beiträge richten sich nur nach der Einkommenshöhe.

Privat: Nachteil für die Versicherten, wenn sie zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln oder beim Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherung. Beide Wechsel können zu erneuter Gesundheitsprüfung und damit zur Erhöhung der Prämie oder dem Ausschluss bestimmter Leistungen führen.

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Informieren Sie sich bitte im Detail auf den Homepages der jeweiligen Versicherungsunternehmen oder auf der Internetseite des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V., pkv.de.